Allgemeine Fragen

ID #1291

Kann ich mein bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln?

Seit 1.07.2010 können Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln, sofern

  • es auf eine Einzelperson lautet (kein Gemeinschaftskonto)
  • Sie kein weiteres P-Konto bei einer Bank oder Sparkasse unterhalten.

Für die Umwandlung in ein P-Konto ist eine schriftliche Zusatzvereinbarung zu Ihrem Girokonto erforderlich.

Kommt es in der Folge zu einer Kontopfändung, können Sie – sofern entsprechendes Guthaben vorhanden ist - im Rahmen des Grundfreibetrages (z.Z. 985,15 EUR) weiterhin über Ihr Konto verfügen.

Gegen entsprechende Nachweise (nicht älter als 3 Monate) können Sie sich einen höheren Freibetrag eintragen lassen, z.B. bei Kindergeldzahlungen, Unterhaltspflichten, etc..

Weitere Informationen können Sie dem Informationsblatt „P-Konto-Information für Betroffene“ entnehmen.

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Letzte Änderung des Artikels: 2010-07-21 13:00
Autor: Thomas Ohme
Revision: 1.0

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